EU-Drohnenregulierung: Die Schweiz übernimmt die Drohnenregulierung der EU.
Ab dem neuen Jahr werden die Prüfungen kostenpflichtig. Die A2-Prüfung kann bis 22.1.2023 noch online abgelegt werden. Ab Februar 2023 muss diese dann beim BAZL in Ittigen BE vor Ort abgelegt werden. Weitere Informationen findest du hier.
Wann muss ich mich registrieren?
Für alle Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten gilt eine Registrierungspflicht. Ausnahme: Die Drohne wiegt unter 250g und ist weder mit einer Kamera, noch mit einem Sensor oder einem anderen Gerät zur Aufnahme personenbezogener Daten ausgestattet.
Wann brauche ich eine Prüfung?
Wenn ich eine Drohne fliege, die über 250g wiegt, bin ich verpflichtet eine Schulung und Prüfung zu absolvieren. Der Umfang und das Format der Schulung und Prüfung hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der ich meine Drohne fliege. Das UAS.gate ist die offizielle Schulungs- und Prüfungsplattform der Schweiz. Zertifikate, die auf der offiziellen Plattform UAS.gate bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregulierung in der Schweiz absolviert wurden, bleiben gültig. Pilotinnen und Piloten können in ihrem UAS.gate-Profil eine aktualisierte Version des Zertifikats mit EU-Logo herunterladen.
Kategorie |
Klasse |
Gewicht |
Schulung |
Sicherheitsabstand |
A1 |
C0 |
<250g |
keine notwendig |
nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden |
A1 |
C0 C1 |
<900g |
Kompetenznachweis |
nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden |
A2 |
C2 |
<4kg |
Fernpilotenzeugnis |
Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 30m zu unbeteiligte Personen |
A3 |
C1 C3 |
<25kg |
Kompetenznachweis |
Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 150m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten |